Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hey Now GmbH

§ 1 Einleitung und Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Hey Now GmbH, Schanzenstr.12a, 20357 Hamburg (nachfolgend: „HEY NOW“ oder „wir“) und ihren Kunden (hiernach auch „Vertragspartner“). Alle Leistungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen und ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB. Abweichenden Bedingungen und Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur, soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils zuletzt einbezogenen Fassung auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen von HEY NOW an den Kunden, auch wenn ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.

§ 2 Vertragsschluss, Änderungen

(1) Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung eines verbindlichen Angebots durch den Kunden oder durch verbindliche Bestätigung eines Vertragsangebotes des Kunden durch uns zustande. Der Bestätigung eines Vertragsangebots des Kunden durch HEY NOW steht die angebotsgemäße Ausführung gleich. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die vereinbarte Leistung.

(2) HEY NOW schuldet die jeweils mit dem Kunden vereinbarten Leistungen, vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung aber nie das Erreichen eines über die jeweilige Leistung hinausgehenden bestimmten wirtschaftlichen Erfolges wie z.B. Absatzerfolge oder Reichweiten.

(3) Leistungs- und Erfüllungsortort sind vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung unsere Geschäftsräume.

(4) Änderungen der vereinbarten Leistung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Vereinbarung in Textform (Email, Fax, Brief). Wir können bei wesentlichen Änderungen der Leistung eine angemessene Anpassung der Vergütung sowie die angemessene Verschiebung etwaig vereinbarter Termine verlangen.

(5) HEY NOW erbringt die vereinbarten Leistungen für den Kunden. Eine Haftung gegenüber Dritten übernimmt HEY NOW vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung nicht.

§ 3 Zusammenarbeit

HEY NOW und der Kunde benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner, welcher Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann. Die Ansprechpartner oder rechtzeitig benannte Stellvertreter stehen für notwendige Informationen und Abstimmungen während der üblichen Geschäftszeiten (Werktags zwischen 09 und 18 Uhr) im Bedarfsfall mit kurzfristiger Erreichbarkeit zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, zeitgerecht auf Anfragen und Mitteilungen zweckentsprechend zu antworten, um Projektverzögerungen zu vermeiden.

§ 4 Dritte

(1) HEY NOW darf nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte zur Leistungserbringung heranziehen, insbesondere auch freie Mitarbeiter einsetzen. Die Verantwortlichkeit für die HEY NOW obliegenden Vertragspflichten bleibt davon unberührt.

(2) Werden Dritte im Auftrag oder auf besonderen Wunsch des Kunden in die Leistung einbezogen, haftet HEY NOW für diese Dritten oder deren Leistung nicht. Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner ist HEY NOW nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat HEY NOW alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und HEY NOW bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Der Kunde hat HEY NOW alle für die Leistung notwendigen Zugangsdaten (Login/Passwörter/Adressen) termingerecht bzw., sofern kein Termin vereinbart worden ist, auf Anforderung mitzuteilen. HEY NOW kann die Mitteilungen des Kunden als richtig und vollständig ansehen und ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet. Gleichwohl werden wir den Kunden bei erkannten Unrichtigkeiten auf diesen Umstand hinweisen. Anweisungen des Kunden sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt.

(2) Der Kunde übergibt HEY NOW nur solche Vorlagen und Arbeitsmittel, deren auftragsgemäße Verwendung durch HEY NOW keine Rechte Dritter verletzt. Gleiches gilt für sonstige Mitwirkungen, beispielsweise für vom Kunden bereitgestellte Domains. Der Kunde stellt HEY NOW insoweit von allen Ansprüchen und Rechten Dritter sowie von allen Schäden und Aufwendungen frei.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dies betrifft insbesondere zur Leistungsumsetzung erforderliche Hard- und Software sowie Speicherplatz, soweit sie nicht ausdrücklich von HEY NOW bereitzustellen ist, ferner Remote-Zugänge sowie die Bereitstellung von Netzwerkzugängen und Zugangsdaten, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Ausführung der Leistung durch HEY NOW benötigt wird. Soweit HEY NOW vereinbarungsentsprechend beim Vertragspartner tätig werden soll, stellt der Kunde unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und die nicht gemäß Vereinbarung von HEY NOW zu stellenden erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung. Darüber hinaus gewährleistet der Kunde Zugang zu seinen Räumen bzw. in zuzurechnende Räume Dritter, soweit dies für zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung durch HEY NOW erforderlich ist.

(4) Der Kunde hat Daten und Datenträger vor Übergabe bzw. Übermittlung an HEY NOW auf Viren und sonstige Schadsoftware mit einem aktuellen und dem Stand der Technik entsprechenden Virenschutzprogramm zu prüfen.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, aus seiner Sphäre stammende Daten vor einer Übergabe an HEY NOW oder Bearbeitung durch HEY NOW unaufgefordert zu sichern. Eine Datensicherung ist ferner durchzuführen, bevor ein Zugriff von HEY NOW auf dem Kunden zuzurechnende Hardware stattfindet. Zugriffe wird HEY NOW ankündigen, soweit sie nicht im Rahmen einer vereinbarten Planung erfolgen. Die Haftung von HEY NOW bei Verlust von Daten ist auf die Kosten der Wiederherstellung bei einer der Wichtigkeit der Daten entsprechenden sorgfältigen Sicherung beschränkt.

§ 6 Abnahmen

(1) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Leistungen sowie der Vor- und Zwischenergebnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. HEY NOW ist berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 10 Tagen ab Übergabe mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt. Bei vorangegangenen Zwischenabnahmen ist nur die Vertragsgemäßheit des letzten übergebenen Leistungsteils und das Zusammenwirken aller Teile Gegenstand der Abnahmeprüfung für die letzte Teilleistung.

(2) Abnahmen sind auf Wunsch von HEY NOW in Textform zu bestätigen.

(3) Bei einer etwaigen Verweigerung der Abnahme sind die Abnahmehindernisse detailliert zu beschreiben. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht und sind von HEY NOW innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Wesentlich ist ein Mangel, wenn sein Vorhandensein die Tauglichkeit der Leistung zum vereinbarten Zweck beseitigt oder so beeinträchtigt, dass dies zu spürbarem Mehraufwand für den Kunden führt. Abnahmen dürfen nicht lediglich aus gestalterisch-ästhetischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem in Textform vereinbarten Gestaltungsergebnis vorliegt. Soweit nicht anders vereinbart, gewähren wir bei Kreativleistungen 2 (zwei) Korrekturschleifen, danach erfolgende Änderungswünsche des Kunden sind als Leistungsänderungen zu behandeln.

§ 7 Termine

(1) Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist - im Folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt - wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von HEY NOW vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Sabotage oder nicht von HEY NOW zu vertretender Nicht-, Falsch- oder Spätbelieferung sowie Verzug, Nicht- oder Schlechterfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Kann eine Leistung während einer laufenden Vertragslaufzeit aus vom Kunden zu vertretenden Gründen (insbesondere die Erbringung notwendiger Mitwirkungen) von HEY NOW nicht erbracht werden, gilt der Vertrag als um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederaufnahmefrist und der vertragsgemäßen Erbringung der Leistung verlängert. Alternativ kann der Kunde auf die Erbringung der Leistung verzichten, sofern er HEY NOW den kalkulatorischen Gewinn der vom Verzicht umfassten Leistungen sowie die Kosten der vom Kunden zu vertretenden Verzögerung erstattet.

(2) HEY NOW gerät nur aufgrund einer Mahnung des Kunden in Textform in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der Textform.

(3) Tritt der Kunde zusätzlich zur Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er HEY NOW nach Ablauf der Leistungsfrist in Textform eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Eine Haftung von HEY NOW ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre.

§ 8 Abwerbeverbot

(1) Der Kunde wird es unterlassen, angestellten Mitarbeitern von HEY NOW während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und zweier Kalenderjahre danach ein Angebot zur Anstellung zu unterbreiten (Abwerbeverbot). Einem solchen Arbeitsvertrag stehen andere Angebote und Vereinbarungen gleich, aufgrund derer die Arbeitskraft des Mitarbeiters nicht mehr HEY NOW zugutekommt, sondern ganz oder teilweise dem Kunden. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Abwerbeverbot verpflichtet sich der Kunde, ans HEY NOW eine von HEY NOW nach billigem Ermessen angemessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer dieser Vereinbarung sowie einen Zeitraum von zwölf Monaten nach deren Beendigung die namentlich beauftragten Subunternehmer von HEY NOW nicht selbst oder durch Dritte mit Leistungen der als Subunternehmer von HEY NOW erbrachten Art zu beauftragen.

§ 9 Leistungen

(1) Technische Leistungen, insbesondere im Bereich Software und Entwicklung, erbringt HEY NOW nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen.

(2) Ergeben sich während technischen Leistungen Anforderungen in Bezug auf die Anschaffung/Beschaffung von Hardware oder Software, teilt HEY NOW dem Kunden dies mit. Die Bestellung von Hardware oder Software erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden nach Freigabe, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist. Die fristgerechte und vertragsgemäße Lieferung von Hardware und Software durch Dritte gehört nicht zum Verantwortungsbereich von HEY NOW, sofern dies nicht im jeweiligen Einzelfall vereinbart ist.

§ 10 Internetseiten/Webdesign

(1) Für die Konzeption und Erstellung von Websites und Internetseiten (nachfolgend zusammenfassend: "Internetseiten“) durch HEY NOW gelten die folgenden Regelungen ergänzend:

(2) HEY NOW erstellt für die Internetseite einen Konzeptvorschlag, welcher die geplante Anzahl und Verknüpfung sowie die wesentlichen Elemente der Webseite(n) aufzeigt.

(3) Nach Vorlage des Konzeptvorschlags hat der Kunde den Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber HEY NOW schriftlich oder per E-Mail freizugeben oder detaillierte Nachbesserungswünsche in Textform darzustellen. Lehnt der Kunde den Konzeptvorschlag in wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als zwei Mal hintereinander ab oder äußert er sich nicht innerhalb von 7 Tagen zum ersten oder einem angepassten Konzeptvorschlag, so hat HEY NOW das Recht, den Vertrag zu beenden und für die Konzeptentwicklungsphase eine anteilige Vergütung von 25 % der für das Gesamtprojekt vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist keine Vergütung vereinbart, so hat der Kunde HEY NOW eine angemessene Vergütung zu zahlen.

(4) Nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden erstellt HEY NOW die Internetseite entsprechend dem Konzept.

(5) HEY NOW ist in der technischen Ausgestaltung der Internetseite frei, soweit keine Abweichung vom Konzeptvorschlag vorliegt. Ferner gelten geringfügige, zumutbare Abweichungen vom freigegebenen Konzeptvorschlag nicht als Mangel, sofern die Änderung technisch bedingt ist, keine wesentliche Einschränkung der Funktionalität der Internetseite verursacht und nur mit erheblichem Mehraufwand vermeidbar wäre.

(6) Die Bereitstellung der Internetseiten erfolgt auf Datenträger oder durch Bereitstellung auf einem Webserver. Die Einrichtung und das Hosting der Internetseite ist durch HEY NOW vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung nicht geschuldet.

(7) Wir haften im Hinblick auf die technische Kompatibilität von uns bereitgestellter Internetseiten sowie Web-Anwendungen ausschließlich für die jeweils vereinbarte Beschaffenheit. Die Kompatibilität mit Bildschirmauflösungen, Endgeräten, Browsern, Web-Technologien und Standards ist ausschließlich im jeweils vereinbarten Umfang geschuldet.

(8) Wir haften nicht für die Eignung von uns erstellter Internetseiten in Bezug auf die Erfüllung bestimmter rechtlicher oder technischer Standards, soweit dies nicht Gegenstand der jeweiligen Beauftragung ist. Für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden gewünschten Gestaltung sowie die Erfüllung rechtlicher Anforderungen im Hinblick auf die Internetseiten des Kunden ist der Kunde verantwortlich. Wir schulden insoweit vorbehaltlich abweichender Vereinbarung keine Unterstützung.

(9) Die Erreichung besonderer Positionierungen von Internetseiten (Suchmaschinen), Besuchszahlen, Listungen, Sichtbarkeiten oder sonstiger nutzungsbezogener oder quantitativer Umstände schulden wir vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform in keinem Fall.

§ 11 Gewährleistung

(1) Garantien im Rechtssinne durch HEY NOW liegen nur bei Garantieabrede in Textform unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor.

(2) Mängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit ein Mangel auf fehlerhaften Anordnungen, Dateien und Material des Kunden oder auf nicht von HEY NOW zu verantwortenden Vorleistungen Dritter beruht. Im Übrigen sind Mängelansprüche des Kunden auf die Nacherfüllung beschränkt. Dem Kunden bleibt bei Fehlschlagen der Nacherfüllung die Herabsetzung der Vergütung oder der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten.

(3) Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HEY NOW und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

(4) HEY NOW versichert mit der Übergabe eines Leistungsergebnisses, dass dieses nach Kenntnis von HEY NOW nicht mit der Vertragserfüllung durch HEY NOW entgegenstehenden Rechten Dritter behaftet ist. Von vorstehendem Satz 1 abgesehen haftet HEY NOW nicht dafür, dass von HEY NOW erstellte Leistungsergebnisse und insbesondere deren Verwendung im Geschäftsbereich des Kunden keine gewerblichen Schutzrechte Dritter oder das Wettbewerbsrecht verletzen. HEY NOW ist nicht zur Prüfung von Maßnahmen und Leistungen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit verpflichtet und haftet in keinem Fall für etwaige Verstöße, insbesondere nicht gegen Vorschriften des Wettbewerbs-, des Marken- und Kennzeichenrechts sowie des Urheberrechts. Der Kunde stellt HEY NOW von jeglichen Einbußen, Kosten und Schäden sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die auf Rechtsverletzungen in Folge der Umsetzung von Wünschen oder Vorgaben des Kunden oder aufgrund vom Kunden bereitgestellter Vorlagen und Inhalte beruhen.

(5) Die Gewährleistung erlischt für Leistungsergebnisse, die der Kunde verändert hat, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist.

(6) Wir können die Vergütung unseres Aufwands für die Mängelprüfung verlangen, soweit sich ein Mängelanspruch des Kunden als unberechtigt erweist.

§ 12 Sonstige Haftung

(1) HEY NOW haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet HEY NOW gegenüber dem Kunden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für etwaig übernommene Garantien. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

(2) HEY NOW haftet nicht für Einrichtungen oder Dienste außerhalb des Einflussbereiches von HEY NOW, insbesondere nicht für die Nicht-Verfügbarkeit der Dienste aufgrund von Störungen des Internets oder der zum Internet oder zur Zugangsvermittlung oder Datenübermittlung genutzter Dienste oder Einrichtungen.

(3) Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen HEY NOW verjähren in einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.

(4) Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter und Erfüllungs-gehilfen von HEY NOW, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden und sinngemäß auch für Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz.

§ 13 Nutzungsrechte

(1) HEY NOW räumt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Leistungsergebnis (Endergebnis) ein. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung in Textform ist mit der Vergütung die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß dem ursprünglichen Auftrag abgegolten. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere in bzw. auf nicht ausdrücklich umfassten Medien, in einem abweichenden geografischen Bereich, in bearbeiteter Form (soweit die Bearbeitung nicht für die vereinbarungsgemäße Nutzung erforderlich ist) und/oder in einem abweichenden Zeitraum bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung. Übertragung von Nutzungsrechten sowie Unterlizenzierung bedürfen unserer Zustimmung in Textform. Alle Rechte an Zwischenergebnissen verbleiben vorbehaltlich abweichender Vereinbarung in Textform bei HEY NOW. Bei unberechtigter Nutzung ist der Kunde zur Vergütung dieser Nutzung verpflichtet, wobei sämtliche weiteren Ansprüche und Rechte von HEY NOW unberührt bleiben.

(2) Alle Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des für die Leistung geschuldeten Entgelts.

(3) Bei unberechtigter Nutzung ist der Kunde zur angemessenen Vergütung dieser Nutzung verpflichtet, wobei sämtliche weiteren Ansprüche und Rechte von HEY NOW unberührt bleiben.

(4) HEY NOW nimmt ggf. für die Leistungen auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial wie Software, digitale Bilder usw.) in Anspruch. Der Kunde darf dieses fremde Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der vereinbarten Nutzung der Leistungen von HEY NOW nutzen. Der Kunde hält HEY NOW von sämtlichen Ansprüchen und Rechten Dritter wegen von ihm zu vertretender Überschreitungen der Nutzungsrechte frei.

(5) HEY NOW ist auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte berechtigt, die Leistungsergebnisse und deren Entwürfe im Rahmen der Eigenwerbung, insbesondere auch im Internet, insbesondere auch als Referenz, unter Nennung des Kunden zu verwenden.

§ 14 Preise und Zahlung

(1) Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden und keine andere Regelung zwischen den Parteien vereinbart sind, erfolgt die Abrechnung durch HEY NOW monatlich.

(2) Forderungen von HEY NOW werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge zahlbar. Im Verzugsfall ist HEY NOW zur Einstellung der Leistung bis zur vollständigen Erfüllung aller offenen Forderungen berechtigt. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte von HEY NOW bleiben davon unberührt.

(3) Rechnungen von HEY NOW gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang in Textform unter Angabe sachlicher und nachprüfbarer Gründe widerspricht. Die Fälligkeit bleibt hiervon unberührt.

(4) HEY NOW behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum an den gelieferten Leistungsergebnissen vor.

(5) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von HEY NOW anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(6) Sind keine festen Zahlungstermine vereinbart, ist HEY NOW berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen zu fordern, insbesondere bei Zwischenabnahmen Zwischenrechnungen über den abgenommenen Leistungsteil zu stellen und die Leistungen bei nicht fristgemäßer Zahlung von Abschlägen bis zur vollständigen Erfüllung einzustellen. Für ausstehende Leistungen kann HEY NOW auch bei Vorliegen abweichender Zahlungspläne nachträglich Vorkasse fordern, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich gefährden oder wenn der Kunde gegenüber HEY NOW mit der Zahlung auf andere Rechnungen in Verzug gerät.

(7) Kann ein Auftrag aus von uns nicht zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung des Kunden gem. § 648 BGB), schuldet der Kunde uns für die entfallende Leistung eine Ausfallvergütung in Höhe von 60 (sechzig) Prozent der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtenden Vergütung. Ersparte Aufwendungen werden hierauf angerechnet, sofern die Aufwendung ausdrücklich Leistungsbestandteil und tatsächlich erspart ist (z.B. Reisekosten). Der Kunde ist berechtigt, einen niedrigeren Ausfallschaden zu beweisen; uns bleibt der Nachweis eines höheren Ausfallschadens vorbehalten.

§ 15 Geheimhaltungs- und Aufbewahrungspflichten

(1) HEY NOW ist zur Wahrung aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse des Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.

(2) Sofern keine entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Kunden getroffen wird, ist HEY NOW nicht verpflichtet, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben.

§ 16 Schlussbestimmung

(1) Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.

(2) Falls einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sind oder unwirksam werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Zur Auslegung der Vertragspflichten gilt ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Hamburg. HEY NOW bleibt zur Erhebung der Klage am Gerichtsstand des Kunden berechtigt.

Stand: 05/2019

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